Corona – Trainingsbedingungen seit 09.05.2020 Stand 03.12.2020

Ablehnung unserer Klage vom VGH 03.12.2020

Ohne dem Impfschutzgesetz vom 20.11.2020 hätten wir sofort eine Normenkontrollklage angeregt. Wir sind darüber absolut nicht erfreut, werden aber weiterhin unser Bestes für euch geben!
Wir werden online für Euch da sein. Dadurch entstehen sogar Vorteile:
- Ihr könnt euch täglich in die Kurse einwählen und somit sogar täglich trainieren. Die Zeiten fürs Online-Training findet ihr auf der Homepage unter dem Link Schulen.
- Die Fahrzeit entfällt
- Die Schließung in den Weihnachtsferien entfällt, d.h. ihr könnt sogar über den Jahreswechsel trainieren (Ausnahme Feiertage)
Die Links zum Training sowie die Passwörter bekommt Ihr über die WA-Gruppen. Sofern ihr noch nicht in der Gruppe / den Gruppen seid – E-Mail genügt!
Wir werden online die theoretischen Anteile vom Unterricht vorziehen. Zudem bereiten wir die Online-Prüfungen für Jan. 2021 vor. 03.12.20
PS: Wenn Kids spezielle Probleme (Übergriffe, Mobbing etc.) in der Schule haben, schreibt uns bitte privat per WA. Wir besprechen das dann diskret online und werden dann gemeinsam mit Euren Kids zusammen Lösungen erarbeiten!
Landessportbund Hessen 09.11.2020
Bis zum 30. November ist Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Die neue Landesverordnung sieht somit vor, dass Sportanlagen grundsätzlich nicht mehr geschlossen sind.
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Dies macht bei uns natürlich wenig Sinn da gerade die Gewaltprävention, die Selbstbehauptung und das Mobbing anderer Schüler bedarf.
Wir halten weiterhin Kontakt mit unserem Anwalt und bereiten ebenfalls die Klage zur Öffnung unserer Bildungseinrichtung vor. 09.11.2020
Landessportbund Hessen 29.10.2020
Vom 2. November an ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb (mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten.
Das haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten auf einer Videokonferenz am 28. Oktober beschlossen (zum Beschluss im Wortlaut). Diese und viele weitere Maßnahmen dienen der Eindämmung der steigenden Corona-Infektionszahlen und sind vorerst bis Ende November befristet. Nach zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschef/innen der Länder sich erneut beraten, die erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen der Maßnahmen vornehmen.
Ob die nahezu vollständige Aussetzung des Amateur- und Freizeitsportbetriebs auf der Kabinettssitzung der Hessischen Landesregierung vollumfänglich in „Landesrecht“ umgesetzt wird, steht zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Freizeit, Kultur und Sport
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
d. Schwimm- und Spaßbädern, Saunen
e. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt.
Der Trainings-und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie des Schulsports sind bei Vorlage eines umfassenden Hygienekonzepts zulässig.
Museen, Schlösser, Tierparks und Zoos werden geschlossen. Gedenkstätten bleiben geöffnet.
Wir haben daher erneut einen Antrag auf Öffnung der Schulen gestellt. Wir haben bislang keinen einzigen Corona-Fall in unseren Schulen gehabt. Es kann hier also nicht von einem erhöhtem Risiko gesprochen werden. Wir behalten uns zudem weitere rechtliche Schritte vor. 29.10.20 23:40 Uhr
Eine Antwort auf unseren Antrag auf Öffnung / Durchführung Unterricht steht leider weiterhin noch aus 02.11.2020 10:06 Uhr
Liebe Kids, Schüler, Eltern und Freunde!
Die 10. CoronaSchutzVerordnung ist da und JA wir konnten ab 09.05.2020 wieder mit dem Training starten (Die Verordnung wurde am Folgetag des Erscheinen gültig)! Alle Änderungen werden stehts aktuell hier hinterlegt!
Laut VO vom 15.08.2020 Hessen
(2) Der Sportbetrieb ist in folgendem Umfang gestattet:
- Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt,
- Trainingsbetrieb und Wettkampfbetrieb, wenn
a) (aufgehoben)2
,
b) nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen,
Handtüchern und ähnlichem verwendet wird,
c) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
2 § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a aufgehoben mit Wirkung vom 1. August 2020 durch Art. 2 Nr. 1 Buchst. a der
Sechzehnten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom
- Juli 2020 (GVBl. S. 502).
- 5 –
d) Umkleideräume, Wechselspinde, Schließfächer und sanitäre Anlagen nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts genutzt werden und sichergestellt ist, dass das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 1 dort eingehalten werden kann,
e) der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
f) Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
- Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist sowie der Schulsport.
Für Zuschauer gilt § 1 Abs. 2b Satz 1 entsprechend. Die Empfehlungen des Robert KochInstituts zur Hygiene sind zu beachten.
Für das Training gilt weiterhin 07.09.20 Zusammenfassung:
* Hände beim Eingang in die Schule desinfizieren
* anschließend Name, Vorname + Tel.Nummer in die
Teilnehmerliste eintragen und vollständige Anschrift eintragen (auch für Mitglieder laut Ordnungsamt Kassel)!
* Abstand zu anderen Schülern 1,5 m einhalten! Training Vollkontakt ist mit unbegrenzter Personenzahl möglich
* Wartezone vor der Schule beachten und Einhalten!
* Zuschauer müssen den Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen einhalten, Ausnahme ein Haushalt.
* In den Umkleiden muss der Abstand von 1,5m eingehalten werden. Selbstverständlich könnt ihr Euch aber auch weiterhin zu Hause umziehen.
* jeder der die Akademie/Schulen betritt muss sich registrieren
* Mund/Nasen-Schutz muss getragen werden (nur beim Eintritt, Ausgang, WC Gang (Eltern / Angehörige)
* Solltet Ihr Krankheitssymptome haben oder mit Erkrankten Personen Kontakt gehabt haben, ist das Training untersagt!
Wir sind so unfassbar glücklich Euch endlich alle wiedersehen zu können!!!!
Ganz viele liebe Grüße – Euer Si-Fu, Ilka und das Ausbilderteam der EWTO Akademie Stieler
Aus der neuen Verordnung vom 19.10.2020 ergeben sich für das Training keine Änderungen für Euch.
Laut Landessportbund Hessen 24.08.2020:
Angesichts weiterhin positiver Entwicklungen der Pandemie in Hessen hat die Hessische Landesregierung weitere Lockerungen für den Sport beschlossen: Ab dem 1. August können Mannschaftssportarten uneingeschränkt und damit ohne Beschränkung der Personenanzahl durchgeführt werden. Laut telefonischer Rücksprache mit dem Landessportbund am 28.07.20 wird im Laufe der Woche (31 KW) auch über Nutzung der Umkleiden beraten. Wir werden dann an dieser Stelle sofort wieder informieren!
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Am 10. Juni hat die Hessische Landesregierung neue Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet, die bis zum 16. August 2020 gilt. (Die jeweils geltende „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ finden Sie auf der Webseite des Landes Hessen.) Diese wirken sich elementar auf den Sportbetrieb im Land aus.
So ist ab dem 11. Juni unter bestimmten Auflagen neben dem Trainings- nun auch ein Wettkampfbetrieb wieder möglich. Wird der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten, spielt die Gruppengröße keine Rolle. Gruppen von maximal zehn Personen können diesen Mindestabstand sogar unterschreiten. Auch die Schwimmbäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
Ab dem 6. Juli gelten neue Regelungen für den Breiten- und Freizeitsport in Hessen.
Neben dem bisher schon erlaubten Trainingsbetrieb und Wettkampfbetrieb (siehe oben) sind damit unter Auflagen auch größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern wieder erlaubt, sofern diese unter den gleichen Bedingungen wie sonstige Veranstaltungen durchgeführt werden können.Bei den Vorgaben zu Umkleiden wurde die Fünf-Quadratmeter-Regel gestrichen: Ab sofort wird nur noch auf die allgemein geltenden Abstandsregeln verwiesen.