Corona – Trainingsbedingungen seit 09.05.2020 Stand 24.03.2021

24.03.2021 Da, Gott sei Dank, Herr Bouffier die Lockerungen im Bereich Sport nicht zurück genommen hat, trainieren wir ab sofort wie folgt:
Erwachsene: Ab April wird es zum Fitness-Training 5er Gruppen unter Kontakt- und Hygieneauflagen (wie bekannt) geben. Si-Fu und ich werden sich mit Euch via WA in Verbinung setzen und Termine vereinbaren.
Kids unter 14 Jahren: Je nach Wetterlage werden wir an den jeweiligen Standorten zu den gewohnten Trainingszeiten draußen trainieren. Sollte es regnen, machen wir Online-Training. Die Trainingszeiten findet ihr unter dem Link Schulen. PS: Natürlich gibt es draußen keinen Dresscode. Wir empfehlen den Zwiebellook.
Es ist zwar mit Normalität noch nicht zu vergleichen aber ein Schritt in die richtige Richtung. Jetzt müssen wir nur auf schönes Wetter hoffen.
Wir freuen uns riesig auf Euch und die Kids – endlich wieder Face too Face und vor allem für die Kids – OHNE MASKE!!!
22.03.2021 Die Beratungen zwischen Bund- und Ländern starten per Videoschalte um 14.00 Uhr. „Im Anschluss wird es dann wie immer eine Pressekonferenz geben“, informiert, die Pressestelle der Bundesregierung. An ihr wird neben Kanzlerin Merkel auch der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Michael Müller (SPD) teilnehmen. Die Bundesregierung überträgt die Pressekonferenz auf ihrer Homepage live im Internet. https://www.waz.de/https://www.bundesregierung.de/breg-de
Stand 08.03.21
Sportbetrieb
Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet, dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf ungedeckten Sportanlagen in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainern erlaubt.
Freizeit- und Amateursport kann demnach auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Kletterhallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Damit kann man z.B. Paartanz, Tennis , Tischtennis , Golf , Judo oder auch Schießsport ausüben. Auch Mannschaftssportarten sind in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Dabei muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden, wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten. Übungsleiter und Betreuer werden bei der Höchstpersonenzahl nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung zu Trainings- oder Betreuungszwecken (Hilfestellung bei Übungen o.ä.) unterschreiten.
Leider ist die neue VO bislang nur in Kurzfassung online s.unten 05.03.21
Pressekonferenz Volker Bouffier vom 04.03.21 14:30
Sport und Freizeit ab 08.03.2021
Freizeit- und Amateursport ist entsprechend der erweiterten Kontaktregeln möglich, also mit bis zu zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen.
Kinder unter 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen. Sportanlagen können vor Ort auch weiterhin geöffnet werden.
In Fitnessstudios kann – bei entsprechenden Hygienevorkehrungen – mit Einzelterminen trainiert werden. Erlaubt ist nur eine Person je 40 qm Trainingsfläche (Datenerfassung).
https://www.hessen.de/video/beschluesse-des-corona-kabinetts-0 ab 14:40Min geht es um den Sport
DIE WICHTIGSTEN CORONAREGELN KURZ & KOMPAKT AB 08.03.2021
Das gilt in Hessen ab dem 8.3.2021
Das gilt
Kontakte Treffen von zwei Haushalten mit höchstens 5 Personen möglich.
Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
Schule Klasse 1 bis 6: Wechselunterricht.
Ab Klasse 7: Distanzunterricht.
Abschlussklassen (inkl. 12. Klasse): Präsenzunterricht.
Maskenpflicht für Schüler und Lehrer auch im Unterricht.
Kita Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit möglichst festen
Gruppen.
Hochschule Praxisveranstaltungen mit Maske, Unterricht in festen Kohorten.
Homeoffice Dringend empfohlen.
Geschäfte / Einzelhandel
Geschäfte des täglichen Bedarfs geöffnet: Supermärkte &
Lebensmittel, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte, Baumschulen
und Buchhandlungen.
Alle anderen Geschäfte: „Click & Meet“ mit Auflagen und
Anmeldung.
Freizeit und Kultur Geöffnet mit Auflagen und Anmeldung: Museen, Schlösser,
Gedenkstätten, Tierparks, Zoos, botanische Gärten
Geschlossen: Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos,
Freizeitparks
Gastronomie Geschlossen (Abholung und Lieferung möglich)
Hotels Für touristische Übernachtungen geschlossen
Alkoholkonsum Auf belebten und stark frequentierten Plätzen verboten
Sport Freizeit- und Amateursport: Bis zu zwei Haushalte mit höchstens
5 Personen.
Kinder unter 14 Jahren: Sport unter freiem Himmel auch in
Gruppen erlaubt.
Fitnessstudios: Mit Einzelterminen und Hygienestandards
erlaubt. (40m² pro Person unter Hygienestandards)
Senioren- und Pflegeheime
FFP2-Maskenpflicht für Beschäftigte und Besucher.
Besuchsregel: 2x pro Woche von bis zu zwei Personen.
Tests: Personal mind. 2x pro Woche.
Besuche nur mit aktuellem negativen Corona-Test möglich.
Quarantäne Bei Einreise aus Risikogebieten: 10 Tage.
Bei Einreise aus Virusvarianten-Gebiet: 14 Tage (keine
Verkürzungsmöglichkeit).
Nach positivem Selbsttest: Quarantäne und Verpflichtung zum
PCR-Test.
Öffentliche Veranstaltungen
Nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit
Genehmigung.
ÖPNV Medizinische Maskenpflicht
Corona-Tests Schnelltests 1x pro Woche kostenlos möglich.
Erweiterte Maskenpflicht
In allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, Fußgängerzonen pp.
und generelle Empfehlung zum Tragen medizinischer Masken in
Innenräumen
Alle Details: corona.hessen.de
lt. HR 3 Info vom 04.03.21
Kinder dürfen wieder Fußball spielen
Uneingeschränkt ist die körperliche Ertüchtigung zwar weiter nicht möglich. Freuen dürfen sich aber vor allem die Kleinsten: Kinder unter 14 Jahren können ab dem 8. März schon wieder in größeren Gruppen Sport machen. Kontaktbeschränkungen oder Abstandsregeln gibt es nicht. „In dieser Altersklasse ist es möglich, auch wieder mal ein Spiel auszutragen“, so Bouffier.
Einzige Voraussetzung: Die landesweite Inzidenz steigt nicht über 100. Sollte das an drei Tagen am Stück der Fall sein, folgt die große Lockdown-Rolle rückwärts. Momentan liegt die hessische Inzidenz laut Daten des Robert-Koch-Instituts vom Donnerstag bei 64.
Außerdem wieder möglich: Freizeitsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und der Besuch von Fitnessstudios. Die hessischen Muckibuden dürfen ihre Tore wieder öffnen, pro 40 Quadratmeter Trainingsfläche ist aber nur eine Person zugelassen. Die Daten der Sportler und Sportlerinnen werden erfasst.
Ablehnung unserer Klage vom VGH 03.12.2020

Ohne dem Impfschutzgesetz vom 20.11.2020 hätten wir sofort eine Normenkontrollklage angeregt. Wir sind darüber absolut nicht erfreut, werden aber weiterhin unser Bestes für euch geben!
Wir werden online für Euch da sein. Dadurch entstehen sogar Vorteile:
- Ihr könnt euch täglich in die Kurse einwählen und somit sogar täglich trainieren. Die Zeiten fürs Online-Training findet ihr auf der Homepage unter dem Link Schulen.
- Die Fahrzeit entfällt
- Die Schließung in den Weihnachtsferien entfällt, d.h. ihr könnt sogar über den Jahreswechsel trainieren (Ausnahme Feiertage)
Die Links zum Training sowie die Passwörter bekommt Ihr über die WA-Gruppen. Sofern ihr noch nicht in der Gruppe / den Gruppen seid – E-Mail genügt!
Wir werden online die theoretischen Anteile vom Unterricht vorziehen. Zudem bereiten wir die Online-Prüfungen für Jan. 2021 vor. 03.12.20
PS: Wenn Kids spezielle Probleme (Übergriffe, Mobbing etc.) in der Schule haben, schreibt uns bitte privat per WA. Wir besprechen das dann diskret online und werden dann gemeinsam mit Euren Kids zusammen Lösungen erarbeiten!
Landessportbund Hessen 09.11.2020
Bis zum 30. November ist Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Die neue Landesverordnung sieht somit vor, dass Sportanlagen grundsätzlich nicht mehr geschlossen sind.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Dies macht bei uns natürlich wenig Sinn da gerade die Gewaltprävention, die Selbstbehauptung und das Mobbing anderer Schüler bedarf.
Wir halten weiterhin Kontakt mit unserem Anwalt und bereiten ebenfalls die Klage zur Öffnung unserer Bildungseinrichtung vor. 09.11.2020
Landessportbund Hessen 29.10.2020
Vom 2. November an ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb (mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten.
Das haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten auf einer Videokonferenz am 28. Oktober beschlossen (zum Beschluss im Wortlaut). Diese und viele weitere Maßnahmen dienen der Eindämmung der steigenden Corona-Infektionszahlen und sind vorerst bis Ende November befristet. Nach zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschef/innen der Länder sich erneut beraten, die erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen der Maßnahmen vornehmen.
Ob die nahezu vollständige Aussetzung des Amateur- und Freizeitsportbetriebs auf der Kabinettssitzung der Hessischen Landesregierung vollumfänglich in „Landesrecht“ umgesetzt wird, steht zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Freizeit, Kultur und Sport
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
d. Schwimm- und Spaßbädern, Saunen
e. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt.
Der Trainings-und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie des Schulsports sind bei Vorlage eines umfassenden Hygienekonzepts zulässig.
Museen, Schlösser, Tierparks und Zoos werden geschlossen. Gedenkstätten bleiben geöffnet.
Wir haben daher erneut einen Antrag auf Öffnung der Schulen gestellt. Wir haben bislang keinen einzigen Corona-Fall in unseren Schulen gehabt. Es kann hier also nicht von einem erhöhtem Risiko gesprochen werden. Wir behalten uns zudem weitere rechtliche Schritte vor. 29.10.20 23:40 Uhr
Eine Antwort auf unseren Antrag auf Öffnung / Durchführung Unterricht steht leider weiterhin noch aus 02.11.2020 10:06 Uhr
Liebe Kids, Schüler, Eltern und Freunde!
Die 10. CoronaSchutzVerordnung ist da und JA wir konnten ab 09.05.2020 wieder mit dem Training starten (Die Verordnung wurde am Folgetag des Erscheinen gültig)! Alle Änderungen werden stehts aktuell hier hinterlegt!
Laut VO vom 15.08.2020 Hessen
(2) Der Sportbetrieb ist in folgendem Umfang gestattet:
- Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt,
- Trainingsbetrieb und Wettkampfbetrieb, wenn
a) (aufgehoben)2
,
b) nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen,
Handtüchern und ähnlichem verwendet wird,
c) Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
2 § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a aufgehoben mit Wirkung vom 1. August 2020 durch Art. 2 Nr. 1 Buchst. a der
Sechzehnten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom
- Juli 2020 (GVBl. S. 502).
- 5 –
d) Umkleideräume, Wechselspinde, Schließfächer und sanitäre Anlagen nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts genutzt werden und sichergestellt ist, dass das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 1 dort eingehalten werden kann,
e) der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
f) Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
- Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist sowie der Schulsport.
Für Zuschauer gilt § 1 Abs. 2b Satz 1 entsprechend. Die Empfehlungen des Robert KochInstituts zur Hygiene sind zu beachten.
Für das Training gilt weiterhin 07.09.20 Zusammenfassung:
* Hände beim Eingang in die Schule desinfizieren
* anschließend Name, Vorname + Tel.Nummer in die
Teilnehmerliste eintragen und vollständige Anschrift eintragen (auch für Mitglieder laut Ordnungsamt Kassel)!
* Abstand zu anderen Schülern 1,5 m einhalten! Training Vollkontakt ist mit unbegrenzter Personenzahl möglich
* Wartezone vor der Schule beachten und Einhalten!
* Zuschauer müssen den Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen einhalten, Ausnahme ein Haushalt.
* In den Umkleiden muss der Abstand von 1,5m eingehalten werden. Selbstverständlich könnt ihr Euch aber auch weiterhin zu Hause umziehen.
* jeder der die Akademie/Schulen betritt muss sich registrieren
* Mund/Nasen-Schutz muss getragen werden (nur beim Eintritt, Ausgang, WC Gang (Eltern / Angehörige)
* Solltet Ihr Krankheitssymptome haben oder mit Erkrankten Personen Kontakt gehabt haben, ist das Training untersagt!
Wir sind so unfassbar glücklich Euch endlich alle wiedersehen zu können!!!!
Ganz viele liebe Grüße – Euer Si-Fu, Ilka und das Ausbilderteam der EWTO Akademie Stieler
Aus der neuen Verordnung vom 19.10.2020 ergeben sich für das Training keine Änderungen für Euch.
Laut Landessportbund Hessen 24.08.2020:
Angesichts weiterhin positiver Entwicklungen der Pandemie in Hessen hat die Hessische Landesregierung weitere Lockerungen für den Sport beschlossen: Ab dem 1. August können Mannschaftssportarten uneingeschränkt und damit ohne Beschränkung der Personenanzahl durchgeführt werden. Laut telefonischer Rücksprache mit dem Landessportbund am 28.07.20 wird im Laufe der Woche (31 KW) auch über Nutzung der Umkleiden beraten. Wir werden dann an dieser Stelle sofort wieder informieren!
_______________________________
Am 10. Juni hat die Hessische Landesregierung neue Anpassungen der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus verabschiedet, die bis zum 16. August 2020 gilt. (Die jeweils geltende „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ finden Sie auf der Webseite des Landes Hessen.) Diese wirken sich elementar auf den Sportbetrieb im Land aus.
So ist ab dem 11. Juni unter bestimmten Auflagen neben dem Trainings- nun auch ein Wettkampfbetrieb wieder möglich. Wird der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten, spielt die Gruppengröße keine Rolle. Gruppen von maximal zehn Personen können diesen Mindestabstand sogar unterschreiten. Auch die Schwimmbäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
Ab dem 6. Juli gelten neue Regelungen für den Breiten- und Freizeitsport in Hessen.
Neben dem bisher schon erlaubten Trainingsbetrieb und Wettkampfbetrieb (siehe oben) sind damit unter Auflagen auch größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern wieder erlaubt, sofern diese unter den gleichen Bedingungen wie sonstige Veranstaltungen durchgeführt werden können.Bei den Vorgaben zu Umkleiden wurde die Fünf-Quadratmeter-Regel gestrichen: Ab sofort wird nur noch auf die allgemein geltenden Abstandsregeln verwiesen.